Unterlagen

Um eine Immobilie zuverlässig bewerten zu können, ist die Prüfung objektspezifischer Unterlagen und eine Ortsbesichtigung erforderlich. Hierbei ist zwischen obligatorischen und ergänzenden Unterlagen wie folgt zu unterscheiden:

Obligatorische Objektunterlagen

bei bebauten Grundstücken

. Bauzeichnung, Maßstab 1:100 / Bauschein
. Objektfotos
. Baubeschreibung
. Berechnung des umbauten Raumes
. Berechnung der Nutzflächen / Wohnflächen
. Rohbau- / Gebrauchsabnahmeschein
. Grenzbescheinigung
. Versicherungspolice der Brandversicherung
. Betriebsgenehmigungen / Konzessionen
. Auflistung besonderer Betriebseinrichtungen
. Flächen-, Auslastungs- und Umsatzangaben

zusätzlich bei unbebauten Grundstücken

. Grundbuchauszug
. Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
. Flurkarte / Lageplan
. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
. Erschließungsbeitragsbescheinigung
. Auskunftsmitteilung der Gemeinde (z.B. zu § 42 Abs. 10 BauGB)

Ergänzende Unterlagen (je nach Objekt)

. Kaufvertrag
. Bodengutachten / Baugrunduntersuchung / Altlastenverdachtskarte
. Gebäudedaten
. Baukostenaufstellung / Kostenvoranschlag
. Einheitswertbescheid / Bescheid Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
. Mietverträge / Protokolle der Eigentümerversammlung
. ältere Wertermittlung, Standortanalysen / Branchenberichte
. Prüfteste für Licht- und Kraftanlagen